Zur Sicherheit aller Hausbewohner ist es nicht gestattet, aus Fenstern, über die Wohnungs- und Staub-Balkone Gegenstände (insbesondere Zigarettenkippen, Spielsachen, Müll, Feuerwerkskörper, usw.) auf Balkone von Nachbarn, in den Eingangsbereich, das Treppenhaus und auf die übrigen Verkehrswege (Gehwege, Rasenflächen, Hof, Müll- und Parkplatz) und Bepflanzungen (Bäume, Sträucher, Hecken) der Wohnanlage zu werfen.
Bei Zuwiderhandlung, wird der Verursacher (Eltern haften bei nachgewiesener Verletzung der Aufsichtspflicht für ihre Kinder) in die finanzielle und persönliche Haftung genommen (insbesondere durch von Zigarettenkippen, Zündeln und Feuerwerkskörper fahrlässig verursachte Brände sowie bei Sonderreinigungs-/ Renovierungsmaßnahmen durch Verschmutzungen und Schmierereien).
Verschmutzungen in den beiden Aufzügen und im Eingangs-/ Hofbereich werden über die installierten Kameras aufgezeichnet.
Hausmeisterservice und Mitbewohner werden verstärkt auf die Einhaltung dieses Hinweises achten und bei Verstößen die Hausverwaltung und erforderlichenfalls das Ordnungsamt der Stadt Maintal informieren.
Auszug aus § 23 Abs. 2 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz
Gezündet werden dürfen Klasse-II-Feuerwerksartikel
nur vom 31. Dezember 00:00 Uhr bis zum 1. Januar 24:00 Uhr.
Der Erwerb und die Verwendung sind dabei ausschließlich Volljährigen, d.h. Personen ab 18 Jahren, vorbehalten.