WASCHORDNUNG

Waschen innerhalb der Wohnung ist nur für Kleinwäsche gestattet, sofern Wohnungen nicht mit eigenen, modernen Haushaltswaschmaschinen mit Aquastopp ausgestattet sind.

 

Grundsätzlich kann der gemeinschaftliche Waschraum benutzt werden. Das Wäschetrocknen auf Balkonen und Terrassen und gemeinschaftlichen Gartenflächen hat zu unterbleiben, außer auf speziell dafür vorgesehenen Trockenplätzen. Auf Balkonen ist das Trocknen nur gestattet, wenn Trockenständer (unter Brüstungshöhe) nicht von außen sichtbar sind.

 

Bei der  Benutzung der Waschküche ist darauf zu achten, dass nach Beendigung des Waschvorgangs die Waschküche einschließlich der Maschinen in sauberem Zustand verlassen wird. Die Bedienung von Wasch- und Trockenmaschinen ist Kindern grundsätzlich nicht gestattet.

 

Die Waschraumbenutzer haften für vorsätzliche oder fahrlässige Beschädigungen der Waschraumeinrichtungen.

 

Auftretende Störungen sind dem Hausmeister unverzüglich zu melden.

 

 

 Waschmarken (Euro 2,00/Stück) und

Trockenmarken (Euro 1,00/Stück)

 erhalten Sie von Sigrun Dickel-Köplin

 

Bitte legen Sie einen Zettel

mit Ihren Wasch- und Trockenmarken-Wünschen

sowie Ihrem Nachnamen und Ihrer Wohnungsnummer

in den Briefkasten Nr. 85.

 

Der zu zahlende Betrag wird sofort bei Bestellung der Marken fällig.

 

Vor der ersten Maschinenbenutzung erhalten Sie auf Wunsch eine persönliche Bedienungseinweisung.

 

Gegen Hinterlegung von Euro 25,00 händigt Ihnen Frau Dickel-Köplin

beim ersten Wasch-/Trockenmarkenkauf gegen Quittung

den Schlüssel für die Waschküche aus.

Bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Schlüssels wird dieser Pfandbetrag zurückerstattet.