SAUBERHALTUNG, REINLICHKEIT UND SONSTIGE VERHALTENS-, RÜCKSICHTSNAHME-, SICHERUNGS- UND SORGFALTSPFLICHTEN

  

Teppiche, Polster, Betten, Matratzen, Kleidungsstücke, Schuhe etc. dürfen nur auf/in hierfür vorgesehenen gemeinschaftlichen Plätzen/Räumen oder innerhalb des Wohnungseigentums unter Beachtung der Ruhezeiten gereinigt werden. Eine Reinigung auf Terrassen und Balkonen ist nicht gestattet. Bettzeug darf auch nicht aus offenen Fenstern oder über Balkonbrüstungen zum Lüften gehängt werden.

 

Kehricht, Küchenabfälle und ähnliche Gegenstände dürfen nur in die hierfür bestimmten Abfallbehälter/Mülltonnen entleert werden; gegebenenfalls ist der Müll weiter zu trennen. Zerkleinerbares Sperrgut (wie Schachteln, Verpackungsmaterial, Holz und dergleichen) ist vor Einlagerung in die Mülltonnen zu zerkleinern, größeres Sperrgut selbständig in die Sammeldeponien zu bringen. ZEITUNGEN und ZEITSCHRIFTEN sind zu bündeln und für gesonderten Abtransport in die dafürbestimmten GRÜNEN TONNEN zu legen. Flüssigkeiten und andere Abfälle (wie Zigarettenkippen, Brot- und Kuchenkrümel etc.) dürfen nicht aus Fenstern oder über Balkone geschüttet werden. Auch beim Gießen von Blumenkästen ist darauf zu achten, dass Gießwasser nicht auf darunterliegende Flächen und/oder Gebäudeteile läuft. Kletterpflanzen an Außenwänden sind im übrigen nicht gestattet.

 

In Ausgussbecken, Bade- sowie Duschwannen und WCs dürfen keine Abfälle und schädlichen Flüssigkeiten gegeben werden. Es ist speziell verboten, das WC quasi als Abfalleimer zu benutzen, wie z.B. für Blechdosen, Watte, Textilien, Hygieneartikel, Windeln, Zeitungen, Zigarettenschachteln, Rasierklingen, Bauabfälle, Farbreste, Fette, Öle o.ä.

 

Schuldhaft herbeigeführte Verunreinigungen gemeinschaftlicher Räume, Flächen und Einrichtungsteile sowie anderen Sondereigentums hat der Störer selbstverantwortlich unverzüglich zu beseitigen, ggf. entstandenen Schaden zu ersetzen.

 

Das grundsätzlich (mangels entgegenstehender Vereinbarung) in begrenzter Zahl gestattete Halten von Hunden und sonstiger Haustiere bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der Hausverwaltung. Der betreffende Tierhalter muss dafür sorgen, dass durch die Tiere weder Schmutz noch anderweitige Belästigungen verursacht werden. Hunde sind innerhalb des Hauses und der Außenanlage stets an der Leine zu führen.  Verunreinigungen gemeinschaftlicher Gebäudeteile und Flächen sind sofort vom Tierhalter zu beseitigen. Bei Nichtbeachtung dieser Verhaltensregeln kann eine bereits erteilte Erlaubnis nach einmaliger, erfolgloser Abmahnung widerrufen werden. (siehe auch Punkt 6 "Hundehaltung")