STELLPLATZORDNUNG
Alle bestehenden sicherheitsrechtlichen, behördlichen Vorschriften sind strengstens zu beachten.
Verboten ist u.a. (ohne Gewähr für Vollständigkeit):
- das Waschen und Reinigen der Pkws auf den Stellplätzen
- das Laufenlassen und Ausprobieren der Motoren auf den Pkw-Stellplätzen
- das Hupen und die Belästigung der Nachbarschaft durch Rauch/Abgase
und Geräusche
- das Abstellen von Fahrzeugen mit undichtem Tank, Ölbehälter, Vergaser usw.
- das Parken in der Ein- und Ausfahrtzone.
Ein Stellplatzeigentümer haftet für alle Schäden, die durch ihn selbst, seine Angestellten, Beauftragten oder sonstige Personen, denen er die Benutzung seines Kraftfahrzeuges oder seines Stellplatzes gestattet hat, verursacht werden.